Wie wir fördern

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Förderung durch die Buhck-Stiftung beantragen:

Als fördernde Stiftung sind wir gegenüber neuen Projektideen aufgeschlossen. Voraussetzung ist, dass sie zu unseren Themen und Fördergrundsätzen passen.
Die Ziele der Projektidee müssen klar benannt werden können.

Bei der Antragsstellung bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

  • eindeutiger Bezug zu den Stiftungszielen Integration sowie Umwelt- und Naturschutz
  • das Projekt muss laut Satzung im Bezirk Hamburg-Bergedorf oder in den Landkreisen Stormarn und Herzogtum-Lauenburg stattfinden
  • das Projekt muss einer Initiative bzw. einem Träger angehängt sein, die Stiftung kann keine Förderung an Einzelpersonen vergeben.

Ihr schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Beschreibung Ihres Projekts mit der Angabe der Zielgruppe und den erwarteten Zielen
  • Finanzplanung des Projekts (Aufgliederung in Sachkosten und evtl. Honorarmittel)
  • Durchführungsplan mit Angaben zum zeitlichen Ablauf
  • Angaben darüber, ob für dieses Projekt bereits bei anderen Institutionen ein Antrag gestellt wurde.

Sie können Ihren Antrag frei formulieren oder auch gern unser Antragsformular nutzen.

Die Buhck-Stiftung vergibt in der Regel Förderungen in einer Größenordnung bis 5.000 €. Das Kuratorium der Buhck-Stiftung entscheidet auf den vier Mal im Jahr stattfindenden Kuratoriumssitzungen über die Bewilligung der Anträge. Ihr Antrag sollte der Stiftung drei Wochen vor einer Kuratoriumssitzung vorliegen.

Kleinere Anträge können auch zwischen den Kuratoriumssitzungen entschieden werden.

Die Termine für die nächsten Kuratoriumssitzungen sind:

  • 26.02.2024
  • 01.07.2024
  • 25.11.2024

Bitte senden Sie Ihren Antrag an:

Buhck-Stiftung
Völckers Park 11
21465 Reinbek

oder per email an: info(at)buhck-stiftung.de

Wenn Sie unsicher sind bei der Erstellung Ihres Antrags, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen gern!


Sie erreichen uns unter 040-72 00 00 72 oder info(at)buhck-stiftung.de.

 

 

Jetzt Antrag herunterladen!